Ein Mädchen aus dem Kanton Zug ist auch während zehntägiger Auslandsferien auf umfassende Pflege angewiesen. Die Swica wollte dafür nicht bezahlen. Das Zuger Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass die Krankenkasse die Spitexleistungen übernehmen muss.
Ein schwer beeinträchtigtes Mädchen aus dem Kanton Zug benötigt rund um die Uhr Betreuung. Als seine Familie für zehn Tage ins Ausland reiste, verweigerte die Krankenkasse Swica die Bezahlung der Spitexleistungen. Nun hat das Zuger Verwaltungsgericht zugunsten der Familie entschieden. Auch schwer pflegebedürftige Mens…
Estimations automatiques fondées sur les extraits disponibles. 2 perspective(s) non déterminable(s), exclue(s) des pourcentages. Ces indications ne décrivent pas l’opinion des personnes citées.